Ein Testament verfassen
Es gibt zahlreiche Gründe, warum es sinnvoll ist, ein Testament zu verfassen. Wenn beispielsweise Personen, die nicht automatisch als Erben gelten, in die Erbfolge einbezogen werden sollen, ist es ratsam, den letzten Willen schriftlich festzuhalten. Ein weiteres Szenario ist, wenn Sie wünschen, dass Ihr Ehepartner vor Ihren Kindern erbt, dann sollte ein Testament erstellt werden. Ebenso, wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nicht nur prozentual aufgeteilt wird, sondern bestimmte Vermögenswerte jedem Erben zugeordnet werden.
Wann ist es notwendig, ein Testament zu verfassen?
Das Testament ist formalrechtlich eine letztwillige Verfügung, in der Sie festlegen, wie Ihr Vermögen verteilt wird. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge automatisch. Wenn Sie diese gesetzliche Regelung nicht vollständig akzeptieren möchten, ist es erforderlich, ein individuelles Testament zu verfassen.
Welche Aspekte können im Testament geregelt werden?
Bei der Erstellung eines persönlichen Testaments haben Sie die Freiheit, beliebig viele Erben zu benennen. Über den Teil Ihres Vermögens, der über die gesetzlichen Pflichtteile hinausgeht, können Sie frei verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit, legitime Erben - abgesehen von ihrem Pflichtteil - von der Erbfolge auszuschließen. Insbesondere für Unternehmensinhaber kann es sinnvoll sein, eine Regelung zu treffen, um Streitigkeiten über den Nachlass zu vermeiden und festzulegen, welcher Erbe das Unternehmen übernimmt.
Für die sichere Aufbewahrung eines eigenhändigen Testaments wird empfohlen, es nicht zu Hause zu hinterlegen, sondern bei einem Amtsgericht oder Notar zu deponieren. Auf diese Weise wird die Durchsetzung des Testaments gewährleistet. Ein Hinterlegungsschein dient als Nachweis für die Hinterlegung und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Alternativ kann der Aufbewahrungsort auch einer vertrauenswürdigen Person mitgeteilt werden.
Formalitäten beim Erstellen eines Testaments
Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell hinterlegt werden. Die notarielle Hinterlegung erweist sich in der Regel als sicherere Option. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Das notarielle Testament ist sicherer und weniger anfechtbar. Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ist Voraussetzung für die Gültigkeit des letzten Willens. Kostenlose Muster für verschiedene Testamente finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das notariell hinterlegte Testament
Der letzte Wille kann entweder gegenüber einem Notar erklärt werden, der ihn dann schriftlich aufsetzt, oder Sie verfassen das Testament selbst und übergeben es einem Notar. Gebühren für die notarielle Beratung richten sich nach dem zu vererbenden Vermögen. Im Todesfall wird das notarielle Testament dem zuständigen Nachlassgericht übermittelt. Mit dem notariellen Testament und dem Protokoll der Nachlasseröffnung entfällt in der Regel die teure Beantragung eines Erbscheins.
Widerruf eines Testaments
Ein Testament kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, unabhängig davon, ob es ein öffentliches oder handschriftliches Testament ist. Ein Widerruf kann durch Verfassen eines neuen Testaments mit ausdrücklichem Widerruf des früheren Testaments oder durch Vernichtung des alten Testaments erfolgen. Eine Änderung des ursprünglichen Testaments ist ebenfalls möglich, indem es neu unterzeichnet wird. Verloren gegangene Testamente behalten trotzdem ihre Rechtswirksamkeit, wenn der Verlust nicht vom Erblasser beabsichtigt war.
Es ist wichtig, den letzten Willen so präzise und eindeutig wie möglich zu formulieren, um Interpretationsspielräume zu vermeiden.